Fall 2008-044N

„Ihr verdammten Juden“

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2008 2008-044N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden;
Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus;
Rassismus (Hautfarbe);
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte schrieb er mit schwarzem und rotem Filzstift die Tags, „SS Ihr verdammten Juden“, „No Niggers (exept KBJ), no dogs, no Jews“. Ferner beteiligte er sich an anderen Delikten.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB, des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Transportgesetz schuldig. Er wird mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Ferner wird er mit einer Busse von CHF 2500.00 bestraft. Für den Fall der Nichtleistung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 3‘441.65.