Fall 2008-044N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2008 | 2008-044N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | Rasse; Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden; Schwarze Personen / PoC |
Tatmittel | Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antisemitismus; Rassismus (Hautfarbe); Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte schrieb er mit schwarzem und rotem Filzstift die Tags, „SS Ihr verdammten Juden“, „No Niggers (exept KBJ), no dogs, no Jews“. Ferner beteiligte er sich an anderen Delikten.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB, des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Transportgesetz schuldig. Er wird mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Ferner wird er mit einer Busse von CHF 2500.00 bestraft. Für den Fall der Nichtleistung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 3‘441.65.