Fall 2009-012N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-012N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | 1. kantonale Instanz |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt.
Der Angeklagte wird unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und wird insgesamt zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.