Fall 2009-012N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Zürich

Verfahrensgeschichte
2009 2009-012N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Angaben zum Sachverhalt.

Entscheid

Der Angeklagte wird unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und wird insgesamt zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.