Fall 2009-025N

Hitlergruss im Bahnhof und Rufe «Heil Hitler» aus dem Fenster

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2009 2009-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.- und zu einer Busse von CHF 700.-.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Dem Angeklagten werden mehrere Widerstösse, u.a. Rassendiskriminierung vorgeworfen. Er hat im angetrunkenen Zustand im Bahnhof mehrmals den Hitlergruss ausgeführt und «Sieg Heil» gerufen. In einem weiteren Zeitpunkt hat er wieder im angetrunkenen Zustand während mehreren Minuten mehrmals «Heil Hitler» aus dem Fenster geschrien.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeklagten schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 100.- und zu einer Busse von CHF 700.-.