Fall 2010-010N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2010 2010-010N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Keine Angaben zum Sachverhalt.

Entscheid

Die 1. Instanz erklärt den Angeklagten des mehrfachen versuchten Betrugs, der mehrfachen Rassendiskriminierung, der Sachbeschädigung und der geringfügigen Sachbeschädigung für schuldig. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, sowie zu einer Busse von CHF 250.00 verurteilt. Die beschlagnahmte Spraydose werde eingezogen.