Fall 2010-010N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2010 | 2010-010N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt.
Die 1. Instanz erklärt den Angeklagten des mehrfachen versuchten Betrugs, der mehrfachen Rassendiskriminierung, der Sachbeschädigung und der geringfügigen Sachbeschädigung für schuldig. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, sowie zu einer Busse von CHF 250.00 verurteilt. Die beschlagnahmte Spraydose werde eingezogen.