Fall 2018-019N

Rassistisch motivierte Sachbeschädigung am Privatwagen

Aargau

Verfahrensgeschichte
2018 2018-019N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort;
Weitere Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Privatwagen der Kläger wurde an ihrem Wohnort beschädigt und insbesondere mit einem rassistischen Schriftzug versehen, sowie die Reifen beschädigt.
Die polizeiliche Untersuchung ergab hinsichtlich der Identifizierung der Täterschaft keine konkreten Hinweise, weshalb das Verfahren eingestellt werden musste.

Sachverhalt

Der Privatwagen der Kläger wurde an ihrem Wohnort beschädigt und insbesondere mit einem rassistischen Schriftzug versehen, sowie die Reifen beschädigt.

Entscheid

Wegen der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.