Fall 2022-127N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2022 | 2022-127N | Der Beschuldigte wird unter anderem der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Sachverhalt unbekannt.
Sachverhalt unbekannt.
Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB), des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB), sowie der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) schuldig gesprochen.
Er wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 80.00 mit festgesetzter Probezeit auf 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 2400.00, sowie einer Übertretungsbusse von CHF 400.00.