Fall 2022-127N

Sachverhalt unbekannt

Bern

Verfahrensgeschichte
2022 2022-127N Der Beschuldigte wird unter anderem der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Sachverhalt unbekannt.

Sachverhalt

Sachverhalt unbekannt.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB), des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB), sowie der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB) schuldig gesprochen.
Er wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 80.00 mit festgesetzter Probezeit auf 2 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 2400.00, sowie einer Übertretungsbusse von CHF 400.00.