Fall 2023-067N

Rassistische Äusserung im schriftlichen Berufungsverfahren

Luzern

Verfahrensgeschichte
2023 2023-067N Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten vom Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 261bis StGB frei.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand Öffentlichkeit
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Im Rahmen eines schriftlichen Berufungsverfahren soll der Beschuldigte rassistische Äusserungen gemacht haben.

Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten frei vom Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 261bis StGB.

Sachverhalt

Im Rahmen eines schriftlichen Berufungsverfahren soll der Beschuldigte rassistische Äusserungen gemacht haben. Der Sachverhalt wird nicht weiter erläutert.

Rechtliche Erwägungen

Die angeklagten Äusserungen ergingen im Rahmen eines schriftlichen Berufungsverfahrens gemäss Art. 406 StPO. Schriftliche Berufungsverfahren sind nicht öffentlich (Art. 26 Abs. 3 lit. c StPO). Damit fehlt es an der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Öffentlichkeit. Der Tatbestand der Diskriminierung gemäss Art. 261bis StGB ist nicht erfüllt.

Entscheid

Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten vom Vorwurf der Diskriminierung nach Art. 261bis StGB frei.