Cas 2015-079N

Verkauf von Tonträgern mit rassistischem Inhalt

Zurich

Historique de la procédure
2015 2015-079N Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection Race;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs;
Musulmans;
Membres d'autres communautés religieuses
Moyens utilisés Sons / images;
Propagation de matériel raciste
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme;
Révisionnisme;
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Beschuldigte betrieb einen Onlineshop, in dem er insbesondere rassistische Tonträger öffentlich zum Verkauf anbot. 10 verschiedene Tonträger, die er an einen Kunden in Deutschland sandte, wurden vom Zollamt zurückbehalten und von den deutschen Behörden beschlagnahmt. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen.

En fait / faits

Der Beschuldigte betrieb einen Onlineshop, in welchem er insbesondere Tonträger zum öffentlich zum Verkauf anbot. 10 verschiedene rassistische Tonträger, die er an er an einen Kunden in Deutschland sandte, wurden vom Zollamt zurückbehalten und von den deutschen Behörden beschlagnahmt. Der Beschuldigte nahm bei diesen Handlungen in Kauf, dass einzelne Liedertexte dieser Tonträger auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer «Rasse», «Ethnie» oder Religion gerichtet sind.
Sie enthielten Textstücke, wie: «(Ich habe) kein Erbarmen mit dem Christenpack / Mein Schwert ist ihr Verderben, heut ist Vergeltungstag / Ein Freund steht vor mir und fällt - gebrochen tot / Im rasenden Zorn färb ich mein Schwert mit Christenblut rot», «Der notwendige Kampf / Gegen die jüdisch-bolschewistische Pest / Wird gnadenlos geführt», «Aus deinem dreckigen Lügenmaul / Ersinnter Mythos vom Holocaust», «Heil dir magisches, mächtiges Flammenumlohtes Swastika! Sieg Heil», «Wir sind des Führers aufgehende Saat! / Mit Stolz hissen wir wieder die Blutfahne / Schwarz - Weiss – Rot / Des Banners flammendes Sonnenrad / Bringt den verfluchten Zionisten / Christen, Muslime Pest und Tod».

Décision

Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 2 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 9’600.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 2’00.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Mehrere Gegenstände, unter anderem CDs mit rechtsextremem Inhalt sowie Festplatten, werden vernichtet. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 1’900.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.