Cas 2017-051N
St-Gall
Historique de la procédure | ||
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2017 | 2017-051N | Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Musulmans |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Voies de fait |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Hostilité à l'égard des personnes musulmanes |
X. wirft dem Beschuldigten vor, er sei anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über das Tragen des Kopftuchs, sehr nahe an sie herangetreten und habe gesagt, sie sei hier Gast und habe nicht das Recht so zu reden. Dabei habe er sich ihr genähert, mit einer grauen Kunststoff-Migros-Einkaufstasche mit Inhalt ausgeholt und versucht, die Einkaufstasche gegen ihr Gesicht zu schlagen, sie aber stattdessen im linken Brustbereich getroffen.
Der Beschuldigte streitet die von X. gemachten Vorwürfe ab. Eine sich in der Nähe befindliche Auskunftsperson konnte die Aussagen von X. ebenfalls nicht bestätigen.
Das Strafverfahren wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Rassendiskriminierung wird deshalb eingestellt.
X. wirft dem Beschuldigten vor, er sei anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über das Tragen des Kopftuchs, sehr nahe an sie herangetreten und habe gesagt, sie sei hier Gast und habe nicht das Recht so zu reden. Dabei habe er sich ihr genähert, mit einer grauen Kunststoff-Migros-Einkaufstasche mit Inhalt ausgeholt und versucht, die Einkaufstasche gegen ihr Gesicht zu schlagen, sie aber stattdessen im linken Brustbereich getroffen.
Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Rassendiskriminierung wird eingestellt.