Cas 2018-029N

« Jewish guests, please take a shower »

Grisons

Historique de la procédure
2018 2018-029N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Elément constitutif subjectif de l'infraction
Mots-clés
Auteurs Acteurs du secteur tertiaire
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Loisirs / Sport
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Beim Eingang des Hallenbads eines Appartmenthauses, wurde ein antisemitische Plakat aufgehängt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde berücksichtigt, dass englische nicht ihre Muttersprache ist. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft könne man der Beschuldigten höchstens Fahrlässigkeit vorwerfen, was zur Erfüllung des Tatbestandes von Art. 261 bis Abs. 4 StGB jedoch nicht genügt.

En fait / faits

Beim Eingang des Hallenbads eines Appartmenthauses, wurde ein Plakat mit folgendem Wortlaut aufgehängt: “o our Jewish Guests, Women, Men and Children, Please take a shower before you go swimming and although after swimming. If you break the rules, I'm forced to close the swimming pool for you. Thank you for understanding”. Am Ende des Plakats wurde der Name der Hauswärtin geschrieben. Die Hauswärtin bestätigte, das genannte Plakat aufgehängt zu haben.
Direkt daneben war eine deutsche Version des Plakats angebracht: « Willkommen in unserem Hallenbad! Öffnungszeiten: 8.00 Uhr - 21.00 Uhr! Bitte das Duschen nicht vergessen! Sie benützen das Hallenbad auf eigene Verantwortung! ».

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.