Cas 2019-054N
Soleure
Historique de la procédure | ||
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2019 | 2019-054N | Das Richteramt verurteilte den Beschuldigte wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Aucune indication sur l'auteur |
Victimes | Aucune indication sur la victime |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Médias sociaux |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt. Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB).
Der Beschuldigte verfasste einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt.
Der Beschuldigte hat sich, indem er einen Facebook-Beitrag mit rassistisch diskriminierendem Inhalt verfasste, der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig gemacht.
Das Richteramt verurteilte den Beschuldigten wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 60.00 unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren.