Cas 2021-030N
Bâle-Ville
Historique de la procédure | ||
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2021 | 2021-030N | Die beschuldigte Person wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (mehrfache Tatbegehung), Drohung (Versuch) und Beschimpfung für schuldig erklärt. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | Race; Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Acteurs politiques |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Internet (sans réseaux sociaux) |
Idéologie | Antisémitisme; Révisionnisme; Extrémisme de droite; Autres idéologies |
1. Mehrfache Diskriminierung und Aufruf zu Hass (SW 2018 7 2041)
Der Präsident der Basler Sektion der Partei X hat in seinem sozialen Netzwerk «Facebook» öffentlich zum Hass gegen Juden* aufgerufen, den vom nationalsozialistischen Regime in Europa verübten Völkermord an den Juden* (Holocaust) teilweise geleugnet oder grob verharmlost und im Internet antisemitische Äußerungen und Verschwörungstheorien verbreitet, die darauf abzielen, Juden* in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise systematisch herabzuwürdigen.
2. Diskriminierung und Aufruf zu Hass (SW 2018 12 1297 ff.)
Der Angeklagte hielt eine Rede auf einer Demonstration und hielt auf dieser Demonstration, die von der Partei X in Zusammenarbeit mit der Nationalen Aktionsfront und dem Basler Politaktivisten X organisiert wurde, vor etwa 80 Personen eine mindestens 30-minütige antisemitische Rede.
3. Versuchte Drohung und Beschimpfung (SW 2019 4160)
Der Beschuldigte hat versucht, einen Droh- und Beleidigungsbrief an X zu schicken.
Die beschuldigte Person wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (mehrfache Tatbegehung), Drohung (Versuch) und Beschimpfung für schuldig erklärt.
1. Mehrfache Diskriminierung und Aufruf zu Hass (SW 2018 7 2041)
a) Spätestens am 22. März 2018 teilte der Beschuldigte einen von der Website «israellycool.com» stammenden Beitrag, welcher in der Folge auf seinem öffentlichen Facebook Profil mit dem Benutzernamen «Y Partei X» ersichtlich war und die Schlagzeilen «they want to dominate Middle East then go on with world domination SOUNDS L/KE THE JEW PLAN» sowie «ISIS SECURING LAND FOR GREATER ISRAEL» beinhaltete. Unter bzw. neben diesen Schlagzeilen befand ein manipuliertes Portrait des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, welcher sich eine schwarze Sturmhaube mit der Aufschrift «ISIS» überzieht, was die Botschaft vermitteln sollte, das «wahre» Gesicht dieses Politikers sei dasjenige eines IS-Kämpfers. Mit dem Teilen dieses Beitrags verbreitete der Beschuldigte die antisemitische und auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Verschwörungstheorie, nach welcher Israelis im Allgemeinen und Jüd*innen im Speziellen mit der terroristisch agierenden slawistischen Miliz IS kollaborieren würden, um Grossisrael zu gründen und die Weltherrschaft zu erlangen.
b) Spätestens am X veröffentlichte der Beschuldigte auf seinem Facebook Profil mit dem Benutzernamen «Y» den folgenden Beitrag: «Hitler was financed by Rockefeller and Rothschild. USrael is the Warmaker. Stop NWO Fuck Greater lsrael», womit er öffentlich zu Hass gegen Jüd*innen aufrief und die antisemitische und auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Verschwörungstheorie verbreitete, nach welcher die der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörende Bankiersfamilie Rothschild sowie die ebenfalls jüdischen Wurzeln entstammende Unternehmerfamilie Rockefeller den deutschen Diktator Adolf Hitler finanziert habe, um einen jüdischen Staat gründen zu können.
c) Spätestens am X veröffentlichte der Beschuldigte auf seinem Facebook Profil mit dem Benutzernamen «Tobias Steiger» den folgenden Beitrag: «The 2. World War was made to push the jews to pale[s]tine to found the jew state. Now they make the islamisation and terror again to push the Jews to Israel to make Greater Israel. [...] sick people», womit er die antisemitische und auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Verschwörungstheorie verbreitete, nach welcher Jüd*innen den Zweiten Weltkrieg selbst angezettelt haben sollen, um in Palästina einen jüdischen Staat gründen zu können und nun Islamisierung und Terror herbeiführen würden, um Grossisrael zu vollenden. Zudem verbreitete er die haltlose und wiederum auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Unterstellung, diese seien ein «krankes Volk».
d) Auf einen darauffolgenden Kommentar eines Facebook Nutzers, der den Beschuldigten darauf hingewiesen hatte, dass sechs Millionen Jüd*innen für den Staat Israel gestorben seien, veröffentlichte dieser spätestens auf seinem Facebook Profil mit dem Benutzernamen «Y» die folgende Antwort: «inform your self nobody beleves this joke with 6 millions»., indem jede unbefangene Person, welche diesen Kommentar las, sofort wissen musste, dass es im gegebenen Zusammenhang um den durch das nationalsozialistische Regime in Europa begangenen Völkermord (Holocaust) ging und der Beschuldigte es öffentlich als einen unglaubwürdigen «Witz» bezeichnete, dass dabei mehr als sechs Millionen Jüd*innen ermordet worden waren, leugnete er den Holocaust oder verharmloste diesen zumindest gröblich.
e) Spätestens teilte der Beschuldigte ein Video eines unbekannten Facebook Nutzers oder einer Facebook Gruppe, welches in der Folge auf seinem öffentlichen Facebook Profil mit dem Benutzernamen «Y» ersichtlich war. Zu diesem geteilten Video, das einen Einsatz der israelischen Polizei zeigte, verfasste er den Kommentar: «Wir brauchen eine Losung die Probleme zu beenden. Gibt es eine Endlösung?», welcher ebenfalls öffentlich sichtbar war. Da er diesen Kommentar und insbesondere den Terminus «Endlösung», welchen die Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs als Tarnbegriff für die von ihnen geplante, vollständige Vernichtung der europäischen jüdischen Bevölkerung verwendet hatten, im Zusammenhang mit dem erwähnten Video publizierte, rief er öffentlich zu Hass gegen Israelis und damit indirekt auch gegen Jüd*innen auf.
f) Der Beschuldigte teilte zwei Beiträge des Facebook Nutzers A, welche in der Folge auf seinem eigenen öffentlichen Facebook Profil mit dem Benutzernamen «B» ersichtlich waren. Der erste Beitrag beinhaltete den folgenden Text: «Hallo Sklaven Wir sind die mächtigen 1% und kontrollieren deinen Planeten, die Präsidenten und die Medien. Wir besitzen das Weltbankensystem. Wir sind die Neue Weltordnung und planen die gesamte Welt Bevölkerung zu versklaven. Wir werden 90% von euch toten und wir machen das ganz egal, durch Kriege, künstlich erschaffene Krankheiten, Impfungen, Chemtrails und noch vieles mehr. Jetzt lehn dich gemütlich zurück und warte ab, bis wir den Dritten Weltkrieg beginnen.». Unter diesem Text waren der Bankier Jacob Rothschild, der Unternehmer George Soros, der ehemalige US-Aussenminister Henry Kissinger sowie der Unternehmer David Rockefeller abgebildet. Der zweite Beitrag war ein Artikel, welcher den folgenden Passus enthielt: «Krieg wird benutzt, um jeglichen nationalen Widerstand gegen die Weltherrschaft der freimaurerischen jüdischen Banker auszuschalten.». Mit diesen beiden geteilten Beiträgen verbreitete der Beschuldigte die antisemitische und auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Verschwörungstheorie, nach welcher einflussreiche jüdische Menschen (erneut) einen Weltkrieg anzetteln würden, um die Weltbevölkerung zu dezimieren und sie danach zu beherrschen.
g) Am 10. Juli 2018 teilte der Beschuldigte den Beitrag einer Facebook Gruppe namens «Zeitzumaufwachen», welcher in der Folge auf seinem öffentlichen Facebook Profil mit dem Benutzernamen «B» ersichtlich war. Der Text dieses Beitrags, unter dem sich ein Portraitfoto des Bankiers Jacob Rothschild, flankiert von einem Bild der Kunstfigur Charles Montgomery Burns aus der TV-Trickfilmserie «The Simpsons», befand, lautete wie folgt: «Das ist Jacob Rothschild. Seine Familie ist 500 Trillionen Dollar schwer! Sie haben weltweit so gut wie jede Zentralbank in ihren Besitz. Sie finanzieren immer beide Seiten vom Krieg, schon seit Napoléon!! Sie steuern deine Nachrichten, Medien, ÖI und deine Regierung!». Mit diesem geteilten Beitrag verbreitete der Beschuldigte erneut antisemitische und auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtete Verschwörungstheorie, nach welcher einflussreiche jüdische Familien, bestimmt durch moralisch verwerfliche Motive, (erneut) Kriege anzetteln würden, um dadurch möglichst viel Macht zu erlangen und sich zu bereichern.
2. Diskriminierung und Aufruf zu Hass (SW 201812 1297 ff.)
Der Beschuldigte hielt öffentlich eine mindestens 30 Minuten dauernde antisemitische Rede vor ca. 80 Personen, an welcher er bekannte jüdische Verschwörungstheorien erläuterte und propagierte. Diesen zufolge würden Jüd*innen, welche bereits den Ersten und Zweiten Weltkrieg willentlich herbeigeführt hatten, obwohl es ihnen in Deutschland gutgegangen sei, die Weltherrschaft anstreben und in Umsetzung dieses Plans erneut durch Terror zu Kriegen anstiften, um weltweite Flüchtlingswellen auszulösen, in deren Folge in Europa ein «dummes» und mit fremden Kulturen durchmischtes Volk entstehe, das sich von der jüdischen Elite besser kontrollieren und beherrschen lasse.
lm Anschluss veröffentlichte der Beschuldigte eine Videoaufzeichnung dieser Rede vermutlich von seinem Wohnort im Kanton Solothurn oder seinen Geschäftsräumlichkeiten, in jedem Fall aber vom Staatsgebiet der Schweiz aus auf seinem Facebook Benutzerprofil sowie auf dem Internet-Videoportal «YouTube».
Mit seinen Aussagen rief der Beschuldigte öffentlich zu Hass gegen Jüd*innen auf und verbreitete hetzerische, antisemitischen Ideologien, welche auf die systematische Herabsetzung von Jüd*innen gerichtet waren und verharmloste mit seinen Aussagen teilweise den Holocaust in grober Weise. Er zielte dabei darauf ab, einen möglichst grossen Adressatenkreis zu erreichen, um diesen mit diesem Gedankengut zu beeinflussen. Die Videoaufzeichnung wurde zwischenzeitlich von den Plattformen «Facebook» und «YouTube» entfernt. Im Einzelnen lauteten die Aussagen des Beschuldigten wie folgt:
«Er [Jacob Rothschild] finanziert meistens beide Kriegsparteien [in Syrien] und finanziert über die Barclay-Bank auch ORS, die Sicherheitsfirma, welche die sogenannten Flüchtlinge, welche var durch ihn finanzierten Kriegen geflohen sind, betreut, und kassiert so an al/en Ecken ab.[...] Sie [die USA und Israel] haben einen Plan, der heisst 'Grösser Israel' oder auf Englisch 'Greater Israel'. [...] Die NWO-Aufklarung [New World Order] sagt, sie [die Juden] nehmen die Bibel wie ein Drehbuch und schaffen mit ihrem Geld Zustande wie in der Endzeit, damit ihr Messias kommen kann und sie, das auserwählte Volk, die Oberkaste darstellen können. Und der Rest der Welt soll von 8 Milliarden auf 500 Millionen reduziert und mit afrikanischen und anderen Kulturen durchmischt werden. [...] Die Juden heiraten nur unter sich und bleiben intelligent. Bei den anderen, also auch bei uns, predigen sie freie Liebe, jede mit jedem und gemischt. Und so werden wir dümmer, das ist ihr Plan. [...] Und um diesen Plan zu verwirklichen, werden sie zuerst das amerikanische Volk in Kriegsstimmung versetzen. Das macht man am besten, indem man einem Volk Angst macht: Mit Terror. 9/11 war dafür da. [...] Ein NWO-Aufgeklarter weiss aber, dass die Zionisten schon den Ersten Weltkrieg angezettelt haben, um Palästina von den Engländern zugesprochen zu bekommen. Sie haben den Engländern gesagt, sie würden die USA zu Hilfe ho/en gegen Deutschland, wenn sie nachher als Belohnung Palästina bekommen. {...] ln diesem Video wird beschrieben, wie die Zionisten den Ersten und Zweiten Weltkrieg ausgelost haben und auch den Dritten Weltkrieg auslösen wer den. [...]Der Zweite Weltkrieg wurde gemacht, um die Juden aus Europa nach Palästina zu treiben, welches sie sich nach dem Ersten Weltkrieg ergaunert haben. Denn sonst hatten sie gar keinen eigenen Staat namens Israel gründen können. Sie haben Rückführungsaktionen gemacht, da kamen aber immer nur ein paar Tausend Menschen, viel zu wenig, um einen Staat zu gründen. Weil den Juden ging es eigentlich in Deutschland gut. {...] Mit der selber finanzierten Verfolgung schafften sie es, dass viele nach Amerika und nach Palästina gegangen sind und sie dann ihr Israel gründen konnten. {...]Die USA und Israel beherrschen die Welt und wollen auch, dass es so bleibt. Erst recht jetzt, wo sie wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast sind, probieren sie, die Schlinge zuzuziehen und die Welt ein für alle Mal zu unterjochen. »
3. Versuchte Drohung und Beschimpfung (SW 2019 4160)
Aufgrund einer bereits seit längerer Zeit andauernden, vorwiegend die politischen Zusammenarbeit betreffenden und via E-Mail geführten Korrespondenz zwischen X, und dem Beschuldigten, schrieb und sendete Letzterer, vermutlich von seinen Geschäftsräumlichkeiten, allenfalls von einem anderen auf dem Staatsgebiet der Schweiz gelegenen Ort aus eine E Mail-Nachricht an X, worin er diesen als den «grössten Vollidioten» («Du bisch dr gröscht Vollidiot») bezeichnete und ihn damit in seiner Ehre verletzte.
Zudem beabsichtigte der Beschuldigte, X in Schrecken und Angst zu versetzen, indem er ihm für den Fall, dass dieser sich ihm, B, nochmals nähere, implizit eine Übelszufügung in Aussicht stellte, die aufgrund des Gesamtzusammenhangs nur dahingehend interpretiert werden konnte, als der Beschuldigte beabsichtigte, C in einer solchen Situation Gewalt anzutun («Lueg dass du mir nie unter d Auge kunnsch»). Dies gelang ihm jedoch nicht, da sich C, dadurch offensichtlich unbeeindruckt, spätestens erneut via E-Mail an den Beschuldigten wandte und diesem vorschlug, mit ihm weiterhin politisch zusammenzuarbeiten.
Die beschuldigte Person wird in Anwendung von Art. 177 Abs.1, Art. 180 Abs. 1 (in Verb. mit Art. 22 Abs. 1), Art. 261bis, Art. 49 Abs. 1 StGB der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (mehrfache Tatbegehung), Drohung (Versuch) und Beschimpfung für schuldig erklärt.
Die beschuldigte Person wird mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 80.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren (Art. 34, Art. 42 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 StGB).
Er wird mit einer Busse CHF 2'200.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 22 Tagen (Art. 42 Abs. 4, Art. 106 StGB).
Die beiden im Rahmen der Strafuntersuchung erhobenen Datenträger (USB-Sticks), beinhaltend Filmaufnahmen der vom Beschuldigten am 24. November 2018 gehaltenen Rede bzw. diverse, im Zusammenhang mit einem Facebook Account stehende Daten, werden nach Eintritt der Rechtskraft dieses Strafbefehls zwecks Löschung und Rezyklierung dem lnformatik-Center der Staatsanwaltschaft zugeführt.