Caso 2016-027N

Antisemitische Sprayereien

Zurigo

Cronistoria della procedura
2016 2016-027N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private;
Giovani
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der minderjährige Beschuldigte sprayte mit schwarzer Farbe antisemitische Parolen und Symbole an eine Stauwehrlage und an eine Stahlrohrleitung.
Der Beschuldigte wird mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten bestraft. Ferner werden eine ambulante Behandlung und eine offene Unterbringung angeordnet.

Decisione

Die zuständige 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB. Ferner wird der Beschuldigte der mehrfach versuchten Brandstiftung, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, der mehrfachen Störung des Eisenbahnverkehrs und der Widerhandlung mit Waffen schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten bestraft. Ferner werden eine ambulante Behandlung und eine offene Unterbringung angeordnet. Er hat nur CHF 300.00 Entscheidungsgebühren zu tragen.