Cas 2000-004N

Werbung für antisemitische Aufkleber

Zoug

Historique de la procédure
2000 2000-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Acteurs collectifs
Victimes Juifs
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Art et science
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Eine Firma liess in einer Wochenzeitung ein Inserat erscheinen, in welchem Kleber zum Kauf angeboten wurden, auf welchem ein orthodoxer Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft in der Gestalt einer in fratzenhaften Zügen grinsenden «Dagobert Duck»-Ente erkennbar ist, welche eine Schubkarre voller Geld aus der Schweiz schafft.

Die Strafverfolgungsbehörde ist der Meinung, dass dadurch eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise öffentlich herabgesetzt worden sei. Sie verurteilte die verantwortliche Person der Firma, welche das erwähnte Inserat veröffentlichen liess, zu einer Busse von Fr. 500.-.

Décision

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 500.-. Die Löschung des Eintrages im Strafregister erfolgt nach einer Probezeit von 1 Jahr.