Cas 2010-028N

Vorwurf von antisemitischen Bemerkungen und Präsentation eines palästinensischen Pamphlets (Schmähschrift) am Flughafen

Zurich

Historique de la procédure
2010 2010-028N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeklagten ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales;
Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Skymetro des Flughafens gegenüber allen dort anwesenden Juden antisemitische Beleidigungen geäussert und ein palästinensisches Pamphlet (Schmähschrift) präsentiert zu haben.

Die Anzeige erstattete eine Vertreterin einer Gruppe von jüdischen Passagieren in der Skymetro. Sie gab an, dass man ihr zugetragen habe, der Angeschuldigte habe antisemtische Bemerkungen gemacht. Von den Äusserungen habe sie selber relativ wenig mitbekommen. Das Pamphlet habe sie gesehen, den Text darauf jedoch nicht lesen können.

Der Angeschuldigte bestritt diese Vorwürfe vehement. Bezüglich des Pamphlets erklärte er, dass es sich dabei nicht um ein Pamphlet sondern um ein Buch mit Bildern vom Sinai handle.

Da die Anzeigeerstatterin den genauen Wortlaut der angeblich antisemitischen Äusserungen nicht persönlich gehört habe und das von ihr erwähnte Pamphlet in den Effekten des Angeschuldigten nicht gefunden worden sei, könne der Vorwurf der Rassendiskriminierung dem Angeschuldigten nicht nachgewiesen werde. Aus diesen Gründen sei das Verfahren gegen ihn ohne Weiterungen einzustellen.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren gegen den Angeschuldigten ein.