Es ist unbestritten, dass in der Schweiz ein gravierender Mangel an Halteplätzen für Fahrende herrscht. Das geht aus zahlreichen Publikationen deutlich hervor. In verschiedenen Unterlagen, Gutachten und Berichten wird überdies kritisiert, die bestehenden Halteplätze verfügten nicht über hinreichende Infrastruktureinrichtungen, namentlich betreffend sanitäre Anlagen.
Der Schwerpunkt dieses Rechtsgutachtens liegt bei den Rechtsschutzfragen, die im Zusammenhang stehen mit den Bemühungen, die Zahl der Halteplätze zu erhöhen und auf ein tragbares Niveau zu führen.
Erstellt von Dr. Dr. h.c. Heinz Aemisegger in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. iur. Arnold Marti, enthält dieses Rechtsgutachten Empfehlungen in Bezug auf den Bund, betreffend die Kantone und Gemeinden sowie für Fahrende und ihre Organisationen.