Fall 2023-044N

Rassistische Beschimpfung bei McDonald’s

Thurgau

Verfahrensgeschichte
2023 2023-044N Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. rassistisch beschimpft. Der McDonald’s wurde zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten u.a. der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig.

Sachverhalt

Der Beschuldigte hat um 04:00 Uhr beim Eingangsbereich einer McDonald’s Filiale, B. als «Scheiss Neger» bezeichnet. Der McDonald’s war zu diesem Zeitpunkt von weiteren unbekannten Personen besucht.

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft erklärt den Beschuldigten der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig sowie weiterer Delikte.

Der Beschuldigte wird bestraft mit einer zu vollziehenden Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je CHF 40.00. Für allfällige Zivilforderungen von B. werden auf den Zivilweg verwiesen.