Cas 1998-028N

Einfuhr von CDs mit nationalistischer und gewalttätiger Musik

Argovie

Historique de la procédure
1998 1998-028N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Organisation d'actes de propagande (al. 3)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Autre environnement social
Idéologie Extrémisme de droite

Synthèse

Mitte 1997 stellte das Zollinspektorrat in Basel ein Paket mit vermeintlicher Nazipropaganda sicher. Den Paketinhalt, acht CDs, hatte der Beschuldigte bei einem Musikverlag in Deutschland zum Eigengebrauch bestellt. Das stichwortartige Lesen des den CDs beigelegten Textbüchleins ergab, dass es sich um teilweise nationalistische und teilweise gewalttätige Texte handelt. Ein T-Shirt mit Adler im Eichenlaubkranz wurde der Bestellung vom Verlag gratis beigelegt, weil eine bestimmte Kaufsumme erreicht worden war.

Bei einer beim Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung wurden zwei Broschüren von Schweizer Skins und einer deutschen Skinhead-Vereinigung sichergestellt. Der Beschuldigte ist zudem im Besitz von weiteren ähnlichen CDs, welche er aber nur zum Eigengebrauch gekauft hat. Da dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden kann, dass er die CDs zu mehr als zum Eigengebrauch gekauft hatte und das Hören solcher CDs und das Lesen derartiger Hefte nicht eine Teilnahme im Sinne von Art. 261bis Abs. 3 StGB darstellt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Décision

Einstellung des Strafverfahrens.