Cas 2020-037N

Fälschlicherweise beschuldigt, der tschechischen Mafia anzugehören

Zoug

Historique de la procédure
2020 2020-037N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection Ethnie
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Autres victimes
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Monde du travail
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Der Ankläger wurde von dem Angeklagten fälschlicherweise beschuldigt, Mitglied der tschechischen Mafia und Pate einer Hausärztin zu sein. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

En fait / faits

Der Ankläger wurde von dem Angeklagten fälschlicherweise beschuldigt, Mitglied der tschechischen Mafia und Pate einer Hausärztin zu sein.

En droit / considérants

Was diese beiden Vorwürfe angehen, so ergeben sich aus den Akten nicht die geringsten Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten öffentlich gegen eine Person resp. eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen haben resp. solche Ideologien verbreitet haben resp. dass sich die Beschuldigten an einer Organisation beteiligt haben, die ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim hält und die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern resp. eine solche Organisation unterstützen.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.