Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Eidg. Ausländerkommission EKA und dem Bundesamt für Ausländerfragen BFA (2000)
01.2000
Die Schweiz kennt ein dreistufiges Einbürgerungsverfahren: Das Schweizerbürgerrecht wird erst dann voll wirksam, wenn sich Bund, Kanton und Gemeinde positiv über ein Gesuch ausgesprochen haben. Die Regelungen und Bedingungen, unter denen Einbürgerungen vorgenommen oder nicht vorgenommen werden, sind äusserst komplex. Die vorliegende Dokumentation bietet einen Überblick über die formellen Bestimmungen auf Kantonsebene.
(91 Seiten)