Ein in einer Sicherheitsfirma angestellter Mann aus dem Kosovo wurde von zwei Mitarbeitenden und einer vorgesetzten Person während Monaten schikaniert und beleidigt. Der Betroffene versuchte, die Personen direkt auf ihr Verhalten anzusprechen, worauf es zu weiteren verbalen Attacken und einer Reduktion des Einsatzpensums des Betroffenen kam. Das Sekretariat der EKR unterstützte den Ratsuchenden bei der Vorbereitung der Gespräche mit Vorgesetzten und dem Personaldienst, analysierte in telefonischen Nachbereitungsgesprächen die Ergebnisse und besprach jeweils das weitere Vorgehen. Als sowohl der Personaldienst als auch sämtliche Vorgesetzten einer Lösung im Wege standen, verfasste der Mann mit Hilfe des Sekretariats ein Schreiben an die Generaldirektion des Unternehmens. Daraufhin schaltete sich der stellvertretende Generaldirektor ein. Es kam zu zwei Gesprächen, in denen dem Betroffenen grosses Verständnis entgegengebracht wurde. Die Einsatzstunden des Mannes wurden wieder erhöht und die Schikanen seitens der Mitarbeitenden und des Vorgesetzten nahmen ab. Die Person wird seither aber teilweise ignoriert. Das Sekretariat der EKR leitete den Mann an eine Mobbing-Beratungsstelle weiter.
In einer Kirchgemeinde wurden innerhalb von fünf Jahren zwei polnische Pfarrer entlassen. Ein Zeuge wandte sich mit einem Schreiben an das Sekretariat der EKR mit der Bitte zur Intervention. Es handle sich in beiden Fällen um fremdenfeindlich motiviertes Mobbing. Trotz der grossen Beliebtheit beider Pfarrer bei den Kirchgängerinnen und Kirchgängern wurde ihnen gekündigt. Herr X wollte dieser Fremdenfeindlichkeit nicht mehr zusehen und wünschte die Unterstützung des Sekretariats der EKR. Da es im entsprechenden Kanton keine Anlauf- und Beratungsstelle gab, welche die Beratung übernehmen konnte, riet ihm das Sekretariat der EKR, sich mit einem Schreiben an den Generalvikar und an die Kirchgemeindepräsidenten zu richten und Klärung zu verlangen. Im Antwortschreiben des Generalvikars hiess es, er werde mit den Kirchgemeindepräsidenten in Kontakt treten.
Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 02.01.2019
Die EKR führt eine juristische Datensammlung mit Entscheiden und Urteilen, die seit 1995 nach Artikel 261bis des Strafgesetzbuches von den verschiedenen Rechtsinstanzen der Schweiz gefällt wurden.