Fall 1996-001N

Transport von fremdenfeindlichen Schriften im Kofferraum

Aargau

Verfahrensgeschichte
1996 1996-001N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Die Polizei durchsuchte im August 1995 den Kofferraum des Beschuldigten und fand darin Schriftmaterial mit fremdenfeindlichen Inhalten. Der Beschuldigte bestritt, das Material veröffentlicht oder anderen Personen zugänglich gemacht zu haben. Der Nachweis eines gemäss Art. 261bis StGB strafbaren Verhaltens war nicht möglich und das Strafverfahren wird in der Folge eingestellt. Das beschlagnahmte Material wird in Anwendung von Art. 58 StGB eingezogen und vernichtet.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens und Einzug und Vernichtung der Gegenstände gemäss Art. 58 StGB.