Fall 1999-057N
Bern
| Verfahrensgeschichte | ||
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| 1999 | 1999-057N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung, sowie mehreren anderen Delikten und Verbrechen schuldig erklärt. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
| Schutzobjekt | Rasse |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
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| Tätergruppen | Privatpersonen |
| Opfergruppen | Mehrheitsangehörige / Weisse / Christen |
| Tatmittel | Wort |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Tatbestand unbekannt.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung, sowie mehreren anderen Delikten und Verbrechen schuldig erklärt.
Er wird zu einer Freiheitstrafe von 30 Tage mit bedingtem Strafvollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von CHF 1500.00 verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und Polizei im Umfang von CHF 150.00 werden der Beschuldigten auferlegt.