Fall 2009-018N
Aargau
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-018N | Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | Rasse |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Angestellte im öffentlichen Dienst |
Opfergruppen | Schwarze Personen / PoC |
Tatmittel | Wort; Tätlichkeiten |
Gesellschaftliches Umfeld | Weiteres gesellschaftliches Umfeld |
Ideologie | Rassismus (Hautfarbe) |
Der Vollzugangestellte eines Bezirkgefängnisses erstellte einen Situationsbericht, in dem unter anderem auch der «rassistischen Grundton» und die rassistisch motivierte Unterbringung von Häftlingen in den Kellerzellen kritisiert wurde. Er schilderte einige dieser Vorfälle dem Bezirksamtmann, welcher die Strafuntersuchung gegen die Angeklagten eröffnete.
Der Vollzugsangestellte macht geltend, dass insbesondere Schwarzafrikaner in die Kellerzellen gebracht werden.
Die Abklärungen ergaben, dass die Gefangenen allgemein dann in diese Zellen gebracht werden, wenn sie die Zelle absichtlich beschmutzen oder Sachen beschädigen oder bei ungenügender Hygiene. Im geschilderten Vorfall erfüllte der Insasse diese Voraussetzungen und wurde aus diesem Grund in eine Kellerzelle gebracht. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass insbesondere Schwarzafrikaner dort untergebracht werden.
Es wurde weiter vorgebracht, dass Sprüche mit «rassistischen Grundton» insbesondere zu Schwarzafrikaner, gemacht wurden. Die Angeklagten wiesen diese Vorwürfe zurück. Aus den gemachten Angaben konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.