Fall 2010-039N

«Scheiss Araber»

Aargau

Verfahrensgeschichte
2010 2010-039N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Gegen Mitternacht hielt sich der Beschuldigte beim Bahnhof X. auf und wollte ein Billett nach Y. lösen. Da er den Standort des Billett-Automaten nicht kannte, wandte er sich an das Zugspersonal. Weil der Beschuldigte sodann den Billett-Automaten nicht fand, wandte er sich erneut an das Zugspersonal, und weil sein Zug demnächst anfuhr, war er wütend und gereizt. Nach den Aussagen von A. und B. wurden sie in der Folge durch den Beschuldigten übel beschimpft: "...scheiss Araber...du Schlampe... scheiss SBB ... scheiss Ausländer...fickt euch etc." Anschliessend hat der Beschuldogte den Zug ohne gültigen Fahrausweis bestiegen. Die beiden Geschädigten stellten Strafantrag wegen Beschimpfung.
Der Beschuldigte stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss und kann sich an den Vorfall nicht erinnern. Gemäss dem eingeholten Vorstrafenbericht wurde er noch nie straffällig.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB sowie der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261 Abs. 4 StGB schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Weiter wird er zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen. Zusätzlich trägt der Beschuldigte die Kosten (Staatsgebühr CHF 200.00, Kanzleigebühr CHF 50.00, Rechnungsbetrag CHF 850.00). Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.