Fall 2011-012N

Website mit rassendiskriminierendem Inhalt

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2011 2011-012N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Jugendliche
Opfergruppen Juden;
Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus;
Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Angeklagte richtete mehrere Internet-Seiten mit rassendiskriminierendem Inhalt ein und betrieb diese. Auf diesen Internet-Seiten stellte er die Verbrechen der Wehrmacht und die Ausmasse des Holocaust in Frage, veröffentlichte antisemitische Comics und prangerte Verbrecher ausländischer Herkunft an.
Nach eigenen Angaben war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vom Nationalsozialismus überzeugt und wollte seine Überzeugung auf diese Weise verbreiten. In der Folge distanzierte er sich jedoch wieder klar von nationalsozialistischem, revisionistischem Gedankengut.

Zusätzlich gab der Angeklagte an, parallel zum Tatzeitraum, psychische Probleme gehabt zu haben.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeklagten wegen Rassendiskriminierung schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren persönlichen Leistung von 6 Tagen à 8 Arbeitsstunden.