Fall 2013-010N
Solothurn
Verfahrensgeschichte | ||
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2013 | 2013-010N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte hat sich auf der Notfallstation eines Spitals öffentlich gegenüber Polizeibeamten wie folgt geäussert: „Ihr seid Juden, Juden muss man vergasen oder an eine Wand stellen, um sie zu erschiessen“. Gemäss Staatsanwaltschaft setzte er damit eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie und Religion in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herab.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.