Fall 2013-010N

Äusserung «Juden muss man vergasen»

Solothurn

Verfahrensgeschichte
2013 2013-010N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat sich auf der Notfallstation eines Spitals öffentlich gegenüber Polizeibeamten wie folgt geäussert: „Ihr seid Juden, Juden muss man vergasen oder an eine Wand stellen, um sie zu erschiessen“. Gemäss Staatsanwaltschaft setzte er damit eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie und Religion in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herab.

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.