Fall 2017-012N

Facebook Post über «Holocaust Lüge»

Graubünden

Verfahrensgeschichte
2017 2017-012N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Die Beschuldigte teilte im Mai 2017 einen Beitrag von X.NET auf ihrem Facebookaccount und schrieb einen antisemitischen Kommentar.

Sachverhalt

Die Beschuldigte teilte im Mai 2017 einen Beitrag von FAZ.NET auf ihrem Facebookaccount und schrieb dazu: «PUTIN hat schon wieder Recht! Es ist allerhöchste Zeit, dass die Holocaust-Lüge aufgedeckt und die Verursacher genannt werden!!! Dann müsste Rothschilds Israel den Deutschen einige Milliarden zurückzahlen!!!!! » Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass sie durch diese Aussage den Völkermord an den Juden öffentlich verharmloste. Sie habe gewusst, dass ihre Äusserung von einem grösseren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Kreis von Personen wahrgenommen werden könne und habe dies zumindest in Kauf genommen. Damit hat sie gegen Art. 261bis StGB verstossen und wird mit einer Geldstrafe bestraft.

Entscheid

Die Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und sie wird bestraft mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 2'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 400.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 6 Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 575.00 werden der Beschuldigten auferlegt.