Fall 2017-018N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2017 | 2017-018N | Das Strafgericht verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Sachverhalt unbekannt.
Sachverhalt unbekannt.
Der Beschuldigte wird wegen mehrfacher, teilweise versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruch, sexueller Belästigung, Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Diese zählen teilweise als Zusatzstrafe zu einem vorherigen Urteil und das Polizeigewahrsam sowie die Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden eingerechnet. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. Der Beschuldigte wird von der Anklage der versuchten Erpressung, der mehrfachen, teils versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen. Die in einem vorangehenden Urteil bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 3 Monaten wird als vollziehbar erklärt. Eine ambulante psychiatrische Behandlung für die Dauer von 5 Jahren wird angeordnet, welche während des Strafvollzugs beginnt. Die beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 22'233.90 werden dem Beschuldigten auferlegt. Der Verteidigerin werden aus der Strafgerichtskasse ein Honorar von CHF 12'000.00 (zuzöglich CHF 960.00 Mehrwertsteuer) und eine Spesenvergütung von CHF 297.50 (zuzüglich CHF 23.80 Mehrwertsteuer) vergütet