Fall 2018-018N
Solothurn
Verfahrensgeschichte | ||
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2018 | 2018-018N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Kollektive Akteure; Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Ton / Bild; Verbreiten von rassistischem Material |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben.
Wegen der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.
Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen konnte eruiert werden, dass offenbar eine Gruppe von rund sechs Personen, welche weisse Ganzkörperanzüge mit Schutzbrillen getragen haben sollen, Flyer mit rassendiskriminierendem verteilt haben sollen.
Da nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, welche Aufschluss über die Identität der unbekannten Täterschaft geben könnten, ist das Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen Unbekannt einzustellen.