Fall 2018-037N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2018 | 2018-037N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Tatbestand unbekannt
Tatbestand unbekannt
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung, sowie der versuchten einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Drohung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der mehrfachen Beschimpfung, der Tätlichkeiten und der mehrfachen sexuellen Belästigung schuldig erklärt.
Er wird zu 13 Monaten Freiheitsstrafe, zu einer Busse von CHF 1000.00 und zu einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen zu CHF 10.00 verurteilt. Der Beschuldigte wird zudem für 5 Jahre des Landes verwiesen.