Fall 2024-036N
Basel-Landschaft
| Verfahrensgeschichte | ||
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| 2024 | 2024-036N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig. |
| Juristische Suchbegriffe | |
|---|---|
| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.
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Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Für alle Straftaten wird der Beschuldigte zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, sowie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.- bestraft. Die Verfahrenskosten werden A. auferlegt.