Fall 2024-036N

Mehrere unbekannte Tatbestände

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2024 2024-036N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.

Sachverhalt

Der Beschuldigte wird wegen einer Vielzahl von Straftaten verfolgt. Der Sachverhalt wird im Urteil jedoch nicht angegeben.

Rechtliche Erwägungen

-

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten u.a. der mehrfachen, teilweise versuchten Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig.

Für alle Straftaten wird der Beschuldigte zu einer teilbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, sowie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.- bestraft. Die Verfahrenskosten werden A. auferlegt.