Cas 2000-062N
Berne
Historique de la procédure | ||
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2000 | 2000-062N | Die 1. Instanz spricht den Angeklagten schuldig. |
Critères de recherche juridiques | |
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Autorité/Instance | 1ère instance cantonale |
Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme |
Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (versuchte Nötigung, Beschimpfung etc.) äusserte der Beschuldigte sich öffentlich dahingehend, dass man alle Juden vergasen soll.
Der Beschuldigte wurde der versuchten Nötigung, der Rassendiskriminierung, der Beschimpfung, sowie der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sowie des Verursachens von Nachtlärm und unanständigen Benehmens schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von 110.00 verurteilt. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von 2000.00 verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Fr. 700.00.