Cas 2000-062N

Rassistische Äusserungen

Berne

Historique de la procédure
2000 2000-062N Die 1. Instanz spricht den Angeklagten schuldig.
Critères de recherche juridiques
Autorité/Instance 1ère instance cantonale
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (versuchte Nötigung, Beschimpfung etc.) äusserte der Beschuldigte sich öffentlich dahingehend, dass man alle Juden vergasen soll.

Décision

Der Beschuldigte wurde der versuchten Nötigung, der Rassendiskriminierung, der Beschimpfung, sowie der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sowie des Verursachens von Nachtlärm und unanständigen Benehmens schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von 110.00 verurteilt. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von 2000.00 verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Fr. 700.00.