Cas 2004-054N

«Scheissn*****, geh zurück nach Afrika Bananen verkaufen»

St-Gall

Historique de la procédure
2004 2004-054N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Auteurs inconnus
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Der Beschuldigte befand sich im Bus, als er einem unbekannten Schwarzafrikaner wiederholt die Ausdrücke „Nigger, Scheissnigger, geh zurück nach Afrika Bananen verkaufen», nachrief.
Eine Drittperson ermahnte den Angeschuldigten zur Ruhe und Anstand, worauf der Beschuldigte ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und ihm dabei das Nasenbein brach.
Der Geschädigte hat fristgerecht Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung gestellt und als Genugtuung eine Zivilforderung von Fr. 1000.00 geltend gemacht, die vom Beschuldigten anerkannt wurde.

Décision

Der Beschuldigte wird der einfachen Körperverletzung und Rassendiskriminierung schuldig erklärt und zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufgeschoben.
Neben der Busse werden dem Beschuldigten die Gebühren von insgesamt CHF 410.00 auferlegt.