Cas 2016-018N

Rassistisches Video auf Youtube gestellt

Berne

Historique de la procédure
2016 2016-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Jeunes
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

En fait / faits

Vor ca. 6 Monaten stellte der Beschuldigte mit seinem Handy ein Video von „Aschi Locher“ auf YouTube. In diesem Video erklärt ein Mann mit Schweizer Dialekt eine Maschine und sagt u.a., dass „mit dieser Maschine täglich 3`000 Neger gehackt werden können».

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Verletzung des Art. 261bis Abs. 4 StGB. Er wird mit einer Busse von CHF 100.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 50.00.