Cas 2016-060N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2016 | 2016-060N | Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | Race; Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif | Publiquement (en public); Elément constitutif subjectif de l'infraction |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Media (Internet inclus); Médias sociaux |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit rassistischen Kommentaren. Er wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte kommentierte einen auf Facebook veröffentlichten und für alle User zugänglichen Onlineartikel von «Blick am Abend» mit den Worten «Scheiss auf die Drecksjuden, alle erschiessen», wodurch er jüdische Menschen diskriminierte und sie in ihrer Menschenwürde herabsetzte, was der Beschuldigte wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm.
Der Beschuldigte wird unter anderem der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 3’000.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich wird dem Beschuldigten eine Busse von CHF 300.00 auferlegt, bei schuldhaftem nichtbezahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.