Cas 2017-007N

Antisemitischer Facebook-Post: Bild Josef Mengele

Soleure

Historique de la procédure
2017 2017-007N Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte antisemitische Aussage und Bilder auf der Facebook Seite von Blick.ch.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Beschuldigten.

En fait / faits

Am 09.01.2017 veröffentlichte der Beschuldigte folgende Aussage auf der Facebook Seite von Blick.ch: «du … solltest mal zusammen mit diesem … zum Arzt» und postete dazu ein Bild des KZ-Arztes Josef Mengele. Dadurch setzte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Schrift und Bild die betroffene Person und Juden im Allgemeinen wegen ihrer Rasse, respektive ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herab.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 4'000.00. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.