Cas 2017-018N

Rassendiskriminierung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruch etc.

Bâle-Ville

Historique de la procédure
2017 2017-018N Das Strafgericht verurteilt den Beschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Aucune indication sur l'auteur
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Sachverhalt unbekannt.

En fait / faits

Sachverhalt unbekannt.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen mehrfacher, teilweise versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hausfriedensbruch, sexueller Belästigung, Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Diese zählen teilweise als Zusatzstrafe zu einem vorherigen Urteil und das Polizeigewahrsam sowie die Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden eingerechnet. Der Beschuldigte wird zudem mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 3 Tagen. Der Beschuldigte wird von der Anklage der versuchten Erpressung, der mehrfachen, teils versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen. Die in einem vorangehenden Urteil bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 3 Monaten wird als vollziehbar erklärt. Eine ambulante psychiatrische Behandlung für die Dauer von 5 Jahren wird angeordnet, welche während des Strafvollzugs beginnt. Die beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 22'233.90 werden dem Beschuldigten auferlegt. Der Verteidigerin werden aus der Strafgerichtskasse ein Honorar von CHF 12'000.00 (zuzöglich CHF 960.00 Mehrwertsteuer) und eine Spesenvergütung von CHF 297.50 (zuzüglich CHF 23.80 Mehrwertsteuer) vergütet