Cas 2019-020N

Hakenkreuz und «Heil Hitler» in der Unterführung 2

Berne

Historique de la procédure
2019 2019-020N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Jeunes
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Lieux publics
Idéologie Extrémisme de droite

Synthèse

Am Nachmittag übersprayte der Beschuldigte, der minderjährig ist, zusammen mit einem Freund zunächst die Lampen einer Unterführung mit roter Farbe. Anschliessend sprayten die beiden Jugendlichen verschiedene Schriftzüge und Zeichen an die Wände der Unterführung, unter anderem auch Hakenkreuze und den Schriftzug «Heil Hitler», im Wissen um deren Bedeutung.
Nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung und Sachbeschädigung. Er wird mit einer persönlichen Leistung von 1 Tag in Form von Arbeit bestraft.