Cas 2025-025N

Hort des Schulhauses 1

Zurich

Historique de la procédure
2025 2025-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Verfahrens (Art. 319 ff. StPO).
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Jeunes
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Milieu scolaire
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

A. (Beschuldigter) wird dringend verdächtigt, in einem Zeitraum von ca. zwei Monaten auf der Strasse und im Hort eines Schulhauses die Geschädigte mehrfach als «Negerin» und «Gorilla» bezeichnet zu haben und ihr «du bist schwärzer als deine Kollegin» und «du bist so schwarz» gesagt zu haben.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Verfahrens (Art. 319 ff. StPO).

En fait / faits

A. (Beschuldigter) wird dringend verdächtigt, in einem Zeitraum von ca. zwei Monaten auf der Strasse und im Hort eines Schulhauses die Geschädigte mehrfach als «Negerin» und «Gorilla» bezeichnet zu haben und zu ihr «du bist schwärzer als deine Kollegin» und «du bist so schwarz» gesagt zu haben.

En droit / considérants

Mit Verfügung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde wurde die zuständige Stelle für Mediation im Jugendstrafverfahren mit der Durchführung einer Mediation beauftragt und das Strafverfahren sistiert. Diese Mediation sei gelungen. Gemäss Art. 17 Abs. 2 JStPO ist das Verfahren einzustellen, wenn die Mediation gelungen ist.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Einstellung des Verfahrens (Art. 319 ff. StPO).