Cas 2025-060N

Albaner und Israelis feiern gemeinsam

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2025 2025-060N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs;
Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme;
Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte hat unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

En fait / faits

Der Beschuldigte hat am 22. Juni 2025, um 18:04 Uhr, an einem unbekannten Ort, unter einem Pseudonym wissentlich und willentlich den Kommentar «shipis und israelis feiern gemeinsam. beides untervölkerrr» unter dem auf der Website 20min.ch publizierten Beitrag mit dem Titel «Trumps Schwiegersohn feiert am Alba-Festival - fast unerkannt» öffentlich gepostet.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.- und einer Verbindungsbusse von CHF 500.- verurteilt. Die Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.