Fall 2000-007N
Schaffhausen
Verfahrensgeschichte | ||
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2000 | 2000-007N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. Einziehung der sichergestellten Bücher. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Verbreiten von rassistischem Material |
Gesellschaftliches Umfeld | Kunst und Wissenschaft |
Ideologie | Antisemitismus; Revisionismus |
Der Angeschuldigte wollte Exemplare der Bücher «Die kommende Diktatur der Humanität», Band 2 und 3, «Der Vertrag von Maastricht, Endlösung Europa», Teil I und II, «Ja zu Europa heisst NEIN zu Maastricht!", «666 - Die Zahl des Tieres» zum Zwecke des Verkaufs in der Schweiz einführen. Die Bücher wurden von der Zollverwaltung sichergestellt. Die fraglichen Bücher fallen alle unter Art. 261bis StGB.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten ein, weil das Stadium der straflosen Vorbereitungshandlung nicht überschritten worden sei. Aufgrund der Sicherstellung durch die Zollverwaltung kam es zu keiner Einfuhr und keinem Verkauf der Bücher. Es konnte dem Angeschuldigten auch nicht nachgewiesen werden, dass er diese Bücher in seiner Publikationsreihe oder andersweitig zum Kauf angeboten habe.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens und Einziehung und Vernichtung der sichergestellten Bücher gemäss Art. 58 StGB.