Fall 2005-050N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2005 | 2005-050N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Kunst und Wissenschaft |
Ideologie | Antisemitismus; Rechtsextremismus |
Der Beschuldigte Z. machte sich der Rassendiskriminierung schuldig indem er CDs mit rassendiskriminierenden Musiktexten importierte.
Der Beschuldigte wird wegen Verstoss gegen 261bis StGB zu einer Busse von 300.00 CHF verurteilt. Ausserdem hat er eine Gebühr von 100 CHF zu tragen. Die sichergestellten Musik CD's werden gemäss Art. 58 StGB zur Vernichtung eingezogen.