Fall 2005-050N

CDs mit rassendiskriminierenden Musiktexten 3

Bern

Verfahrensgeschichte
2005 2005-050N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Ton / Bild
Gesellschaftliches Umfeld Kunst und Wissenschaft
Ideologie Antisemitismus;
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte Z. machte sich der Rassendiskriminierung schuldig indem er CDs mit rassendiskriminierenden Musiktexten importierte.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Verstoss gegen 261bis StGB zu einer Busse von 300.00 CHF verurteilt. Ausserdem hat er eine Gebühr von 100 CHF zu tragen. Die sichergestellten Musik CD's werden gemäss Art. 58 StGB zur Vernichtung eingezogen.