Fall 2016-015N

Rassistische und antisemitische Äusserung und Posts auf Facebook: «Der Holocaust ist die grösste Lüge»

Bern

Verfahrensgeschichte
2016 2016-015N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation;
Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Soziale Medien
Ideologie Antisemitismus;
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebookprofil diverse rassistische und antisemitische Äusserungen und Posts.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde ist der Meinung, dass der Beschuldigte öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufgerufen habe und so durch Schrift und Bild die Ethnie der Israeliten mit Wissen und Willen diskriminiert habe. Gleichzeitig habe er durch seine Posts Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet und seinen Willen rassistisch zu diskriminieren mehrfach dadurch bekräftigt, dass er unterstrich, zu seiner Meinung zu stehen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebookprofil diverse rassistische und antisemitische Äusserungen und Posts. So teilte er auf diesem Profil einen Post mit dem Spruch: „Der Holocaust ist die grösste Lüg“ und ein Bild mit einem Mann, welcher eine Karte mit der Aufschrift „Holocaust» in die Linse streckt, sowie die Überschrift „Die Eintrittskarte für alle unsere Verbrechen» zu lesen ist. Weiter schrieb der Beschuldigte einen Kommentar in sein Facebookprofil, wonach er Israeliten als „degeneriertes Dreckspack, das Israel seine Heimat nennt» beschimpft. Der Beschuldigte kommentierte ferner ein Zitat von Menachem Begin mit „von wegen Herrenrasse. So eine asoziale Fehlgeburt und dieses Stück Scheisse bekam den Friedensnobelpreis“. Ausserdem postete er ein Bild mit der Überschrift „Hand in Hand gemeinsam gegen die Zionisten. Der Zionismus bedroht den Weltfrieden“. Ein Post des Beschuldigten enthält ein Bild mit dem Titel „Israel Terrorist“. Einen Tag zuvor schrieb der Beschuldigte in einen öffentlichen Facebook-Chat, dass die USA und „dieses in Israel ansässige Judenpack doch diese Schwachmaten mit Bio Waffen versorgen“. Sodann postete der Beschuldigte ein Bild mit dem Titel „Warum greift ISIS nie Israel an? — Man beisst nicht die Hand, die einen füttert“.

Entscheid


Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen mehrfacher Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs. 4 StGB. Er wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 bestraft. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 650.00.