Fall 2020-026N
Bern
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 2020 | 2020-026N | Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
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| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Beschreibung. Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Keine Beschreibung. Die Rassendiskriminierung dauerte über mehrere Jahre hinweg.
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Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Das erstinstanzliche Gericht verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 32 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 240.00.