Fall 2000-062N

Rassistische Äusserungen

Bern

Verfahrensgeschichte
2000 2000-062N Die 1. Instanz spricht den Angeklagten schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (versuchte Nötigung, Beschimpfung etc.) äusserte der Beschuldigte sich öffentlich dahingehend, dass man alle Juden vergasen soll.

Entscheid

Der Beschuldigte wurde der versuchten Nötigung, der Rassendiskriminierung, der Beschimpfung, sowie der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sowie des Verursachens von Nachtlärm und unanständigen Benehmens schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von 110.00 verurteilt. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von 2000.00 verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Fr. 700.00.